Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Marl
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Sicher im Arbeitsrecht mit Fachanwältin Ludolf
Schnelle Hilfe bei Lohn und Gehalt, sowie Kündigung und Abfindung!
Liebe Arbeitnehmer,
liebe Kaufleute und Schreibtischtäter,
liebe Handwerker und Malocher,
jede Arbeit ist wichtig. Ihre genauso wie unsere!
Daher haben wir uns im Arbeitsrecht auf die Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen mittels Kündigungsschutzklage spezialisiert, um Sie vor dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu schützen, oder zumindest eine Abfindung für Sie auszuhandeln.
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigen, heißt unsere Antwort Kündigungsschutzklage. Diese ist regelmäßig innerhalb einer Frist von drei Wochen nach dem Sie die Kündigung erhalten haben, beim Arbeitsggericht einzureichen. Sie sollten daher sofort Kontakt mit uns vereinbaren, sobald Sie eine Kündigung erhalten!
Bereits gegen eine Abmahnung können Sie gerichtlich vorgehen und deren Rücknahme vom Arbeitgeber verlangen. Das ist wichtig im Hinblick auf die Abwehr einer späteren Kündigung.
Schwangere, Auszubildende und Schwerbehinderte unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz, weswegen deren Kündigung oft unwirksam ist.
Für Mandanten mit körperlichen Beeinträchtigungen haben wir darauf geachtet, dass unsere Kanzlei komplett barrierefrei, behinderten- und rollstuhlgerecht ist.
Wenn Sie keinen Lohn oder Gehalt erhalten, kenn wir keinen Spaß!
Da Ihr Arbeitgeber von Ihrer Arbeit profitiert, werden Sie bezahlt. Also im besten Falle. Und wenn nicht? Dann formulieren wir eine hübsche Lohn- oder Gehaltsklage für Sie. Für die Einreichung beim Arbeitsgericht sind eventuell Ausschlussfristen zu beachten, so dass Sie uns sofort kontaktieren sollten, wenn Ihr Lohn, bzw. Ihr Gehalt ausbleibt oder nur zum Teil gezahlt wird. Zu Lohn und Gehalt gehören natürlich auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, sowie Prämien und Provisionen usw.Sie merken schon, uns ist die Sicherung Ihres Lebensstandards durch den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes, und damit Erhalt Ihres Einkommens, sehr wichtig. Wir haben uns daher auf den Kündigungsschutz und alle hiermit verbundenen Rechtsprobleme spezialisiert. Wenn also in Folge einer Kündigung zum Beispiel Ihr Zeugnis oder Ihre Arbeitspapiere erstritten werden müsen, kümmern wir uns natürlich auch hierum für Sie.
Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Unsere Telefonnummern finden Sie oben links. Oder senden Sie uns eine Mail, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Versprochen!
Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Fachanwältin für Arbeitsrecht
&
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht
Ihre Rechtsanwälte in Marl, Kreis Recklinghausen
Ulrike Ludolf, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Schmerzensgeld bei Mobbing am Arbeitsplatz
Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz haben Anspruch auf Schmerzensgeld.
Da wir sowohl im Verkehrsrecht, als auch im Arzthaftungsrecht regelmäßig mit der Durchsetzung von angemesenen, möglichst hohen Schmerzensgeldern befasst sind, vertreten wir Sie natürlich auch, wenn Sie Schmerzensgeld gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzen wollen.
Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise
Frage: Welche Pflichten haben Arbeitgeber in Zeiten von Corona?
Antwort: Der Arbeitgeber hat, wie immer ,eine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer. Das heißt, er muss die Mitarbeiter über Risiken und Verhaltensmaßnahmen aufklären. Darüberhinaus muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass das Arbeiten gefahrlos möglich ist und das Infektionsrisiko möglichst minimiert wird, zum Beispiel durch Aufstellen von Kontaktschutzwänden und Desinfektionsmittel.
Frage: Darf mein Chef anderen mitteilen, dass ich Covid-19 habe?
Antwort: Der Arbeitgeber hat das Problem, dass er einerseits eine längerfristige Stigmatisierung des Arbeitnehmers vermeiden muss. Andererseits muss er innerbetrieblich seine anderen Mitarbeiter schützen. Außerhalb des Betriebes sollten Kontaktpersonen gefunden, informiert und gegebenefalls isoliert werden. Er muss genau abwägen, was verhältnismäßig ist. Grundsätzlich sollte auf eine namentliche Nennung des erkrankten Mitarbeiters verzichtet werden. Wenn jedoch Arbeitskollegen nur durch die Namensnennung geschützt werden können, muss es dem Arbeitgeber gestattet sein, den Namen offen zu legen.
Frage: Muss der Arbeitgeber mir sagen, wenn jemand in meinem Betrieb an Covid-19 erkrankt ist?
Antwort: Es kommt darauf an. Wenn der Erkrankte bereits nicht mehr im Betrieb arbeitet und ausgeschlossen ist, dass Sie sich bei ihm angesteckt haben, muss er es nicht mitteilen. Wenn jedoch ein Kontakt mit dem Erkrankten möglich ist, oder es zu einem Kontakt gekommen ist, als dieser bereits erkrankt war, muss der Arbeitgeber dies offenlegen. Ob er dabei den Erkrankten namentlich benennen muss, ist Abwägungssache (siehe vorherige Frage).
Frage: Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, mit wem ich außerhalb der Arbeit Kontakt habe?
Antwort: Treffen mit Freunden und Bekannten sind Ihre Privatangelegenheit. Erlaubt ist während der Corona-Krise jedoch die Frage, ob Sie zu einer an Covid-19 erkrankten Person Kontakt hatten. Ist dass der Fall, muss der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutze der anderen Mitarbeiter (und sich selbst) einleiten können.
Schnell, schnell zur Arbeit - bis die Kündigung ins Haus flattert
Ihnen wurde gekündigt? Wir reichen für Sie fristgerecht eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein!
Als Arbeitnehmer haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen ganz einfachen Vertrag: Sie arbeiten, er zahlt! Davon kommt er nicht ohne Weiteres los. Das wäre auch schlimm. Denn Sie müssen ja weiterhin die Miete oder die Raten für`s Haus bezahlen. Und das Echo im Kühlschrank macht auch nicht satt. Eine Kündigung ist daher existenzbedrohlich (ganz ähnlich wie Probleme im Familienrecht). Das Arbeitsrecht, insbesondere das Kündigungsschutzrecht liegt uns daher besonders am Herzen. Es handelt sich um ein für Sie wichtiges, existenzielles Rechtsgebiet. Eine Kündigung auf die leichte Schulter nehmen und auf einen neuen Job zu hoffen, wäre fahrlässig. Zumindest sollte im Falle einer fristlosen Kündigung eine Umwandlung in eine ordentliche Kündigung erreicht werden. Zum einen gibt es dann innerhalb der Kündigungsfrist weiterhin Lohn und Gehalt. Außerdem macht sich eine ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zeugnis besser. Auch gibt es dann keine Probleme beim Arbeitslosengeld.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht, die von zwei Anwältinnen unterstützt wird, die ebenfalls in der arbeitsrechtlichen Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert sind, helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber durchzusetzen!
Zu den Problemfeldern, mit denen Sie im Arbeitsrecht konfrontiert sein können sind:
Kündigung und Kündigungsschutz, Lohn und Gehalt, Schmerzensgeld wegen Mobbing, Überstunden, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien und Provisionen, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Krankengeld, Mutterschutz und Elternzeit, Freistellung von der Arbeit, Zeugnis und Arbeitsbescheinigung.
Egal worum es geht: Wir stehen Ihnen zur Seite! Rufen Sie uns an, die Telefonnummer steht oben links. Oder senden Sie uns eine Mail. Wir werden und unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Versprochen!
Mit herzlichen Grüßen Ihre Ulrike Ludolf Fachanwältin für Arbeitsrecht |