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Anforderungen an eine Versetzungsklausel

Eine Versetzungsklausel in einem Arbeitsvertrag ist nur dann wirksam, wenn sie die Versetzung auf einen gleichwertigen Job vorsieht.

Hängt die Möglichkeit einer Versetzung laut Arbeitsvertrag allein von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers ab, so ist die Versetzungsklausel unwirksam. Lediglich eine Bestimmung, die eine Versetzung auf einen gleichwertigen Posten vorsieht, ist nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln wirksam. Andernfalls könnte der Arbeitgeber zum Nachteil des Arbeitnehmers die Notwendigkeit einer Änderungskündigung und den damit verbundenen höheren Rechtsschutz des Arbeitnehmers umgehen.

 
 
mrl-sahe 2024-12-04 wid-16 drtm-bns 2024-12-04