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Der für die Ehe gewählte gemeinsame Nachname kann nach der Scheidung nicht zurück gefordert werden.


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Eine Vaterschaftsanfechtung ist nur innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des objektiven Verdachtes möglich.


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Der nach der Trennung der Ehe stattfindende Versorgungsausgleich kann nur bei extrem kurzen Ehen ohne besondere vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.


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Ein Elternteil mit eingeschränktem Umgangsrecht hat keinen Anspruch darauf, dass der andere Elternteil ein Tagebuch über die Lebensführung der Kinder führt.


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Eine Einschränkung des elterlichen Umgangsrechts mit einem gemeinsamen Kind kann nicht alleine aus der Angst erfolgen, das Kind könnte durch den anderen Elternteil entführt werden.


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Das alleinige Sorgerecht für gemeinsame Kinder kann in vollem Umfang nicht alleine aufgrund der großen Entfernung eines Elternteils gegenüber den Kindern zuerkannt werden.


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Bei der Berechnung der Unterhaltspflicht ist nicht nur das Eigeneinkommen, sondern auch das restliche Familieneinkommen zur Hälfte zu berücksichtigen.


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Ehegatten, die aufgrund ausländischen Rechts bereits einen Ehenamen bestimmt haben, können, wenn für sie deutsches Recht anwendbar wird, ihren Ehenamen erneut bestimmen.


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Beide Elternteile haben anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Unterhalt eines volljährigen Schülers in allgemeiner Schulausbildung aufzukommen.


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Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines erwachsenen Kindes kann auch nach einem Wechsel der Ausbildung fortbestehen.


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