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Zu schnelles Fahren kann sich bei einem fremdverschuldeten Unfall anspruchsmindernd auswirken.
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Überholen bei unklarer Verkehrslage ist ein grob fahrlässiges Fahrmanöver und verpflichtet im Zweifel zum Schadensersatz.
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Erleidet ein Verkehrsteilnehmer durch Kollision mit einem Räumfahrzeug einen Schaden, kann ihm unter Umständen der gesamte Schaden auferlegt werden.
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Kommunen fehlt für ein generelles Abstellverbot für Fahrräder die Rechtsgrundlage, wenn keine konkrete Gefährdung vorliegt.
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Entfernt sich ein Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort, verliert er auch bei nachträglicher Selbstanzeige gegenüber der Polizei seinen Versicherungsschutz.
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Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn der Fahrer beim Fahren eine heruntergefallene Zigarette sucht und dabei das Steuer verreißt.
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Von einem Autofahrer mitgeführte Radarwarngeräte stellen einen Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften dar und dürfen daher eingezogen und vernichtet werden.
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Die Beweisanscheinsregel, wonach der Auffahrende den Unfall infolge von Unaufmerksamkeit oder verspäteterer Reaktion verschuldet hat, gilt bei Kettenauffahrunfällen nur für den Letztauffahrenden.
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Wer falsch parkt, muss das Abschleppen bezahlen - auch dann, wenn das Auto bis zum Eintreffen des Apschleppwagens bereits wieder entfernt wurde.
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