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Schwangere genießen einen besonderern Kündigungsschutz
Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise
Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf Schwangere im Arbeitsverhältnis am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.
Liebe Schwangere,
liebe Familienplaner,
für Schwangere besteht besonderer Kündigungsschutz. Es kommt vor, dass Arbeitgeber diesen umgehen wollen, indem sie behaupten, von der Schwangerschaft nichts gewusst zu haben. Hierauf kommt es selbstverständlich nicht an.
Übrigens: Beim Bewerbungsgespräch müssen Sie eine Schwangerschaft nicht angeben, selbst dann, wenn der Arbeitgeber hiernach fragt. Was anderes gilt nur in solchen Betrieben, die eine besondere Gefahr für Schwangere bergen. Das sind zum Beispiel Arbeitsplätze, die einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind.
Wir können hier nicht auf jede denkbare Konstellation eingehen. Eine persönliche Beratung für Ihren konkreten Fall ist unumgänglich.
Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Die Telefonnummern finden Sie oben links.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Fachanwältin für Arbeitsrecht
&
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht
Ihre Rechtsanwälte in Marl, Kreis Recklinghausen
Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise
Dieser Service wird aktuell vorbereitet.
Ulrike Ludolf
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Marl und Dorsten
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Unser Wohlfühl-Service für Sie
Eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber zerrt an den nerven. Daher bieten wir Ihnen einen Service, mit dem Sie sich bei uns rundum wohl fühlen.